Sicherheitsprüfung (SP)

SP-Wiederholungsschulung

 

Seit dem 1. Dezember 1999 müssen Nutzfahrzeuge in regelmäßigen Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung (SP) unterzogen werden. Nur anerkannte Werkstätten dürfen die SP durchführen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Prüfungen zur Durchführung der SP alle drei Jahre neu abgelegt werden müssen.