Abgasuntersuchung an Krafträdern (AUK)
Abgasuntersuchung an Krafträdern (AUK)
Ab 1. April 2006 ist eine Abgasuntersuchung für Kraftfahrräder (AUK) als zusätzlicher Bestandteil der Hauptuntersuchung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Ähnlich wie auch bei der AU für Pkw und Lkw dürfen nur anerkannte Werkstätten die AUK durchführen. Auch hier sieht der Gesetzgeber vor, dass die Prüfungen zur Durchführung der AUK alle drei Jahre neu abgelegt werden müssen.
Inhalte
Theoretische und praktische Kenntnisse für die Durchführung der Abgasuntersuchung bei Kraftfahrrädern.
Kurse
Dauer: 8 Stundend
Durchführung: 8 bis 15.30 Uhr
Ort: Handwerkskammer für Ostfriesland, Straße des Handwerks 2, 26603 Aurich
Bitte teilen Sie in Ihrer Anmeldung mit, welche Schulung (Erst- oder Nachschulung) Sie besuchen möchten.